Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der X-Files Academy und anderen vom Veranstalter organisierten Treffen Stand: 01.01.2002
1. Vertrag
1.1.: Ein Vertrag über den Besuch der X–Files Academies; Buffy/Mystery-Treffen; Babylon 5-Treffen (im folgenden Veranstaltung genannt) kommt durch die Anmeldung und die vereinbarte Anzahlung durch den Teilnehmer, sowie durch die Zusendung einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande.
1.2.: Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit Anmeldungen ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen.
2. Kündigung des Vertrages
2.1 Kündigung
durch den Teilnehmer
2.1.1 freie
Kündigung durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer kann schriftlich vom dem Vertrag zurücktreten. Er schuldet jedoch die volle Kostenumlage, abzüglich der dem Veranstalter ersparten Kosten.
(2) Die ersparten Kosten werden bei Rücktritt bis 6 Wochen vor der Veranstaltung mit 70%, bis 4 Wochen vor der Veranstaltung mit 50%, bis 3 Tage vor der Veranstaltung mit 30% und danach mit 0% der vereinbarten Kostenumlage angesetzt, sofern der Teilnehmer nicht einen geringeren Schaden nachweist. Der Restbetrag der Kostenumlage ist als Stornokosten anzusehen. Nach der gesetzten Frist erfolgt die Rückzahlung der Kostenumlage nur bei Absage der Veranstaltung.
2.1.2 Kündigung
aus vom Veranstalter zu vertretenden Gründen
(1) Bei einer Verlegung um mehr als 100 km zum
ursprünglichen Ort kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten.
(2) Wenn sich das Gesamtthema der Veranstaltung
ändert, kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen.
(3) In diesen Fällen werden geleistete
Kostenumlagen in voller Höhe zurückerstattet. Ein darüber hinaus gehender
Schadensersatzanspruch besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2.2 Kündigung
durch den Veranstalter
2.2.1 Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen,
wenn
(1) der
Teilnehmer gegen die Bestimmungen oder den Geist der Sicherheitsbestimmungen (§
4) verstößt
(2) der
Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Veranstaltung stört und aus
diesem Grunde aus den Veranstaltungsräumen verwiesen wird
(3) der
Teilnehmer wegen Diebstahls, Gewalttätigkeiten bei Veranstaltungen oder
Kapitalverbrechen vorbestraft ist oder am Veranstaltungsort einem Hausverbot
unterliegt und diese Tatsachen bei der Anmeldung arglistig verschwiegen hat.
In den Fällen nach (1) bis
(3) bemisst sich der vom Teilnehmer zu entrichtende Schadensersatz entsprechend
zu den Regelungen des § 2.1.1 (2).
3. Veranstaltung
3.1.: Der Veranstalter stellt Unterkunft und Verpflegung.
3.2.: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands zu verlegen.
3.3.: Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor. Er behält sich ferner das Recht vor, einzelne Programmpunkte ganz zu streichen. Ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers ergibt sich daraus nur, wenn sich das Gesamtthema der Veranstaltung ändert.
4. Sicherheit
4.1.: Anweisungen des Veranstalters, die zur Unfallverhütung notwendig sind, ist Folge zu leisten.
4.2.: Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Ausnahmen können vom Veranstalter nur nach Begutachtung erteilt werden.
4.3.: Das Mitbringen von Alkohol oder Lebensmitteln, die Alkohol in mehr als nur geringfügiger Menge enthalten, sowie Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist verboten.
4.4.: Bei Zuwiderhandlungen gegen die Abschnitte 4.1. – 4.3. erfolgt der sofortige Verweis aus den Veranstaltungsräumen. Der Anspruch auf geleistete Zahlungen entfällt.
5. Verweis aus
den Veranstaltungsräumen
Der Teilnehmer wird aus
den Veranstaltungsräumen verwiesen, wenn er
(1) vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die
Sicherheitsbestimmungen des §4 verstößt
(2) die Veranstaltung wiederholt vorsätzlich stört.
6. Haftung
6.1.: Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2.: Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
6.3.: Der Veranstalter übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.
7. Sonstiges
7.1.: Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
7.2.: Gerichtsstand für beide Parteien ist Kerpen.
7.3.: Sollten einzelne oder mehre Punkte dieser AGB gegen die rechtlichen Bestimmungen über die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 - 310 BGB) verstoßen, verlieren nur diese Punkte ihre Gültigkeit, der Rest der AGB bleibt unberührt.